iGovPortal.ch

Finanzreglement

1 Ziel

  • 1.1 Das Finanzreglement ist das Hilfsinstrument zur Rechnungsführung und Finanzverwaltung des Vereins iGovPortal.ch. Darin soll die interne Organisation eines Controlling-, Warn- und Kontrolldispositivs, das zur ordnungsgemässen Verwaltung und zur Erhaltung der finanziellen Gesundheit des Vereins beitragen soll, definiert werden.
  • 1.2 Dieses Reglement gehört zu allen übrigen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, die für die Buchhaltung und die Finanzen der Vereine gelten.

2 Buchhaltung

  • 2.1 Die Buchhaltung wird jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember geführt.
  • 2.2 Zur Buchhaltung gehören mindestens:
  • 2.2.1 Erfolgsrechnung
  • 2.2.2 Bilanz
  • 2.2.3 Analyse der Budgetabweichungen
  • 2.3 Das Budget wird für ein Jahr aufgestellt.
  • 2.3.1 Das Budget wird jährlich vom 1. Januar bis 31. Dezember verwaltet.
  • 2.3.2 Das Budget wird an der Generalversammlung des Vorjahrs genehmigt.
  • 2.3.3 Die Anpassung des Budgets wird an der Generalversammlung des laufenden Jahrs genehmigt.

3 Kosten

Zu den Kosten gehören folgende Positionen:

  • 3.1 Verwaltungskosten (einschliesslich Management Office und Product Owner);
  • 3.2 Kosten für den Support;
  • 3.3 Kosten für den Unterhalt laut den Verträgen mit den Leistungserbringern;
  • 3.4 Kosten für die Weiterentwicklung laut den Verträgen mit den Leistungserbringern.

4 Einnahmen

Zu den Einnahmen des Vereins gehören:

  • 4.1 Die einmalige Beitrittsgebühr
  • 4.1.1 Anlässlich seiner Aufnahme bezahlt das Neumitglied eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von 150'000 Franken. Sie stellt die angemessene Beteiligung des Neumitglieds an den bisher durch den Verein getätigten Investitionen sicher.
  • 4.2 Jahresbeitrag:
  • 4.2.1 Der Beitrag wird von der Generalversammlung festgelegt.
  • 4.2.2 Damit sollen die Verwaltungskosten des Vereins, nämlich für das Management Office, gedeckt werden.
  • 4.2.3 Für die Neumitglieder wird der Anteil für den Rest des Jahrs nach dem Datum des Beitritts zum Verein berechnet.
  • 4.3 Die Support-, Unterhalts- und Weiterentwicklungsgebühr:
  • 4.3.1 Mit der Aufteilung der Kosten soll eine ausgeglichene Erfolgsrechnung erreicht werden.
  • 4.3.2 Der Betrag, der gedeckt werden muss, wird wie folgt berechnet: Kosten für Support, Unterhalt und Weiterentwicklung minus die Einnahmen von Seiten Dritter und minus Beitrittsgebühren.
  • 4.3.3 Der zahlbare Betrag wird in zwei Teile geteilt:
  • 4.3.3.1 Fester Teil: Er beläuft sich auf 20 % des zahlbaren Betrags und wird gleichmässig unter den Mitgliedern aufgeteilt.
  • 4.3.3.2 Variabler Teil: Er wird gemäss Kantonsbevölkerung nach Bundesamt für Statistik am 31. Dezember des Jahres vor der Generalversammlung aufgeteilt. Nutzen lediglich einzelne Gemeinden eines Mitglieds die Lösung, bemisst sich der variable Teil nach der Bevölkerung der nutzenden Gemeinden.
  • 4.4 Einnahmen von Seiten Dritter
  • 4.4.1 Laut den Bedingungen in den mit Dritten geschlossenen Verträgen. Diese Verträge werden vom Management Office ausgefertigt und vom Führungsausschuss genehmigt.

5 Anzahlungen

  • 5.1 Mit den Anzahlungen wird die Liquidität des Vereins während des ganzen Jahres sichergestellt.
  • 5.2 Die Jahresbeiträge sind am Anfang des Jahres zahlbar.
  • 5.3 Die Kosten für Support und Unterhalt sind am Anfang des Jahres zahlbar.
  • 5.4 Die Kosten für die Weiterentwicklung sind am Anfang des Jahres zahlbar.
  • 5.5 Am Ende des Jahres wird eine Schlussabrechnung der tatsächlichen Kosten aufgestellt, die zu Beginn des Folgejahrs in Rechnung gestellt werden.
  • 5.6 Zahlungsfrist
  • 5.6.1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
  • 5.6.2 Nach der Fälligkeit wird ein Zins von 5 % geschuldet.

6 Verschiedene Bedingungen

  • 6.1 Die Kosten für die Installation der Lösung gehen zulasten des betreffenden Mitglieds.
  • 6.2 Die besonderen Weiterentwicklungen der Portalapplikation, die von einem Neumitglied im Rahmen seines Installationsprojekts angefordert und von der technischen Kommission genehmigt werden, gehen ausschliesslich zulasten des betreffenden Mitglieds.

7 Schlussbestimmungen

  • 7.1 Dieses Reglement wurde am 23. Oktober 2017 von der Generalversammlung des Vereins iGovPortal.ch in Delsberg angenommen und tritt am 1. November 2017 in Kraft.
  • 7.2 Es wurde durch Beschluss der Generalversammlung per Videokonferenz am 17. September 2020 geändert. Das Inkrafttreten der Änderung wurde am 1. Oktober 2020 festgesetzt.
  • 7.3 Es wurde durch Beschluss der Generalversammlung vom 3. April 2025 in Liestal geändert und trat am 04.04.2025 in Kraft.

Deutsche Übersetzung des französischen Originals. Der französische Text ist die offiziell und gesetzlich anerkannte Version.

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